Digitalisierung & KI
KI ist in der Medizin angekommen. Unsere Regeln noch nicht.
Ärztinnen und Ärzte nutzen KI längst für Recherche, medizinisches Wissen und zunehmend auch klinische Unterstützung. Doch klare Regeln für Datenschutz, Verantwortung und sichere Anwendung fehlen vielerorts. Nicht die Frage, ob KI kommt, sollte uns beschäftigen – sondern wie wir ihre reale Nutzung endlich sinnvoll gestalten.
Eine kurze Frage zu einem seltenen Krankheitsbild. Eine ungewöhnliche Laborkonstellation. Die Suche nach einer Differenzialdiagnose oder der aktuellen Evidenz zu einer Therapie.
Früher begann die Recherche im Lehrbuch, in PubMed oder einer medizinischen Datenbank.
Heute beginnt sie immer öfter mit einer Frage an eine KI.
Man kann über Datenschutz, Halluzinationen und Haftung diskutieren. Man kann Anwendungen einschränken oder untersagen. Nur eines kann man kaum mehr behaupten:
Dass KI in der Medizin erst irgendwann kommen wird.
Sie ist längst da.
Wie schnell diese Entwicklung verläuft, zeigt eine aktuelle Erhebung der American Medical Association. 2026 wurden 1.692 US-Ärztinnen und -Ärzte befragt. 81 Prozent berichteten über Kenntnis oder Nutzung von KI in ihrer Praxis. Entscheidend ist die genauere Zahl: 72 Prozent gaben an, bereits mindestens einen der abgefragten KI-Anwendungsfälle tatsächlich in ihre Praxis integriert zu haben. 2023 waren es 38 Prozent. 39 Prozent nannten die Zusammenfassung medizinischer Forschung und Behandlungsstandards als Anwendungsfall, 17 Prozent diagnostische Unterstützung.
Das sind US-Daten und damit keine Aussage über die tatsächliche Nutzung in Österreich. Aber sie dokumentieren, mit welcher Geschwindigkeit KI Teil ärztlicher Arbeit wird.
Die Frage lautet deshalb nicht mehr:
Kommt KI in die Medizin?
Sondern:
Schaffen wir es, ihre Nutzung schneller zu organisieren, als sie sich verbreitet?
Wir regulieren eine Zukunft, die längst Gegenwart ist
Die Werkzeuge entwickeln sich rasch.
AMBOSS hat seinen AI Mode in die medizinische Wissensplattform integriert. Auf der deutschsprachigen Version gelten klare Grenzen: Die Eingabe patientenbezogener Daten ist nicht zulässig, der AI Mode dient der Recherche und nicht der unmittelbaren Diagnose- oder Therapieunterstützung.
Wie schnell sich diese Grenze verschiebt, zeigt allerdings ein Blick in die USA. Dort bietet AMBOSS bereits „AI Mode Clinical Care“ an. Die weitere Integration soll künftig Patientendaten wie Anamnese, Vitalparameter, Laborwerte und Medikamente aus der Patientenakte berücksichtigen und daraus kontextbezogen klinisches Wissen bereitstellen.
Heute Recherche, morgen Integration in den klinischen Workflow.
Elsevier geht mit ClinicalKey AI einen ähnlichen Weg. Das System verbindet generative KI mit medizinischen Quellen und wird als Clinical Decision Support positioniert. Für Einzelnutzer ist es mittlerweile unter anderem in Österreich, Deutschland und der Schweiz verfügbar.
Interessant ist dabei auch die Entstehungsgeschichte: ClinicalKey AI wurde 2024 von Elsevier gemeinsam mit OpenEvidence entwickelt.
Die Grenze zwischen medizinischer Datenbank, Suchmaschine, KI-Assistent und klinischer Entscheidungsunterstützung beginnt zu verschwimmen.
Medizinisches Wissen wird nicht mehr nur gesucht. Es wird zunehmend im Dialog abgefragt.
Das kann medizinische Recherche erheblich beschleunigen.
Es schafft aber eine Frage, die wir bislang nicht ausreichend beantwortet haben:
Welche KI dürfen Gesundheitsberufe eigentlich wofür verwenden?
Keine Lösung anbieten und auf Nichtnutzung hoffen
Was passiert, wenn ein Gesundheitssystem keine praktikablen Lösungen anbietet?
Die medizinischen Fragen verschwinden dadurch nicht.
Und frei verfügbare KI-Systeme verschwinden auch nicht vom Smartphone.
Die naheliegende Gefahr ist eine Schattennutzung: KI wird verwendet, während gleichzeitig unklar bleibt, welche Informationen eingegeben werden dürfen, wie Ergebnisse überprüft werden müssen und wann eine KI-Nutzung dokumentiert werden sollte.
Das wäre eine denkbar schlechte Variante der Digitalisierung:
Die Technologie ist verfügbar, die Verantwortung bleibt ungeklärt.
Ein Verbot schafft noch keine Sicherheit.
Und Datenschutz ist kein Argument gegen medizinische KI. Datenschutz ist eine Voraussetzung dafür, sie professionell einsetzen zu können.
Der Europäische Datenschutzausschuss hat sich mit Opinion 28/2024 ausdrücklich mit personenbezogenen Daten bei KI-Modellen beschäftigt. Die Stellungnahme behandelt unter anderem die Anonymität von KI-Modellen, das berechtigte Interesse als mögliche Rechtsgrundlage und die Folgen einer rechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Daten.
Auch der europäische AI Act adressiert die Anwenderseite. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen treffen, damit ihr Personal über eine dem jeweiligen Einsatz angemessene KI-Kompetenz verfügt.
Wir haben also Regulierung.
Was uns fehlt, ist vielerorts ihre Übersetzung in den medizinischen Alltag.
Darf ich diese KI verwenden?
Darf ich einen Befund eingeben?
Welche Daten müssen anonymisiert oder pseudonymisiert werden?
Wann muss ich die Nutzung dokumentieren?
Welche Ergebnisse muss ich selbst überprüfen?
Wann handelt es sich um medizinische Recherche – und wann um klinische Entscheidungsunterstützung?
Und wer trägt welche Verantwortung?
Das sind keine Zukunftsfragen mehr.
Europa reguliert. OpenEvidence geht.
Wie konkret die Konsequenzen regulatorischer Unsicherheit werden können, zeigt OpenEvidence.
Die auf medizinische Evidenz spezialisierte KI-Plattform ist seit dem 27. April 2026 in der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich nicht mehr verfügbar. Das Unternehmen begründete den Schritt mit regulatorischer Unsicherheit bei der Behandlung von KI-Systemen und verwies dabei ausdrücklich auch auf den europäischen AI Act.
Bemerkenswert ist: OpenEvidence wurde nicht von einer europäischen Behörde verboten. Das Unternehmen zog sich selbst zurück.
Genau dieser Fall wurde wenige Wochen später in The Lancet Regional Health – Europe aufgegriffen. Die Autoren beschreiben das Geoblocking als Beispiel dafür, wie regulatorische Unsicherheit und Überschneidungen zwischen AI Act und Medizinprodukterecht die Einführung medizinischer KI erschweren können. Ihre Schlussfolgerung ist nicht weniger Regulierung um jeden Preis. Im Gegenteil: Sie fordern klare, kohärente und durchsetzbare Regeln, die Innovation ermöglichen und gleichzeitig Patientensicherheit, Transparenz und Verantwortlichkeit sichern.
Das ist ein wesentlicher Unterschied.
Das Problem ist nicht, dass medizinische KI reguliert wird. Das Problem entsteht, wenn für Anwender und Anbieter nicht ausreichend klar ist, wie sie sicher und rechtssicher eingesetzt werden kann.
Und es führt zu einer paradoxen Situation:
Ein speziell für medizinische Evidenz entwickeltes System kann europäischen Ärztinnen und Ärzten nicht regulär zur Verfügung stehen, während allgemeine KI-Systeme nur wenige Klicks entfernt sind.
Das sollte uns zu denken geben.
Fast zwei Drittel nutzen KI-Diagnostik. Acht Prozent haben einen Plan.
Wie weit Anwendung und Steuerung bereits auseinanderliegen, zeigt WHO/Europa.
Die Organisation befragte 2024 und 2025 insgesamt 50 der 53 Mitgliedstaaten ihrer Europäischen Region. Der Bericht wurde im November 2025 veröffentlicht.
64 Prozent der Staaten berichteten bereits über den Einsatz KI-gestützter Diagnostik.
Aber nur vier von 50 Ländern – acht Prozent – verfügten über eine spezifische nationale KI-Strategie für das Gesundheitswesen.
Ebenfalls nur vier hatten spezifische Haftungsstandards für KI im Gesundheitsbereich.
86 Prozent nannten rechtliche Unsicherheit als wesentliches Hindernis für die Einführung.
Und auch bei der Ausbildung besteht Nachholbedarf: 20 Prozent der Staaten boten KI-Ausbildung bereits vor dem Berufseinstieg an, 24 Prozent entsprechende Fortbildungen für Gesundheitsberufe im Berufsleben.
WHO/Europa brachte die Diskrepanz im Juli 2026 noch deutlicher auf den Punkt.
Fast zwei Drittel der untersuchten Länder setzen KI bereits diagnostisch ein. Aber nur etwa jedes zwölfte verfügt über eine gesundheitsspezifische KI-Strategie.
WHO-Europadirektor Hans Henri P. Kluge bezeichnete die Lücke zwischen Anwendung und Governance als die entscheidende Herausforderung von KI im Gesundheitswesen derzeit.
Oder etwas weniger diplomatisch:
Die Technologie hat den Dienst bereits angetreten. Die Dienstanweisung fehlt noch.
Auch Nichtstun ist eine Entscheidung
Beim sechsten oberösterreichischen Gesundheitsempfang am 30. September 2026 im Linzer Schlossmuseum standen Digitalisierung und Künstliche Intelligenz im Mittelpunkt. Mehr als 200 Vertreterinnen und Vertreter des Gesundheitswesens nahmen teil.
Sonja Wehsely analysierte das Thema Künstliche Intelligenz. Der Medizinethiker Andreas Klein sprach über den Einfluss der Digitalisierung.
Klein beschäftigt sich wissenschaftlich seit Jahren mit Medizinethik und neuen Technologien und gab 2024 gemeinsam mit Sebastian Dennerlein und Helmut Ritschl den Sammelband Health Care und Künstliche Intelligenz – Ethische Aspekte verstehen, Entwicklungen gestalten heraus.
In seinem Vortrag in Linz stellte er eine Frage, die für die aktuelle Diskussion besonders relevant ist:
Was verlieren wir durch den Einsatz von KI – und was durch den Verzicht?
Eine seiner Folien trug die Überschrift:
„Auch der Verzicht braucht Gründe.“
Das ist ein wichtiger Perspektivwechsel.
Wir diskutieren bei medizinischer KI fast ausschließlich über das Risiko ihres Einsatzes:
Was passiert, wenn die KI irrt?
Wer haftet?
Können Algorithmen diskriminieren?
Was geschieht mit Patientendaten?
All diese Fragen sind richtig.
Aber sie bilden nur die eine Hälfte der Risikoabwägung ab.
Was passiert, wenn ein geeignetes System eine relevante Diagnose früher erkennen könnte und wir es nicht einsetzen?
Wenn medizinisches Wissen schneller verfügbar wäre?
Wenn administrative Arbeit reduziert werden könnte?
Wenn knappe Fachkräfte bei bestimmten Aufgaben entlastet werden könnten?
Nicht alles, was technisch möglich ist, ist klinisch sinnvoll. Aber der Status quo ist deshalb noch lange nicht automatisch die sichere Alternative.
Heilt KI? Entscheidet KI? Ersetzt KI?
Klein stellte in Linz drei weitere bewusst provokante Fragen:
Heilt KI? Entscheidet KI? Ersetzt KI?
Die reflexartige Antwort wäre dreimal Nein.
Die Realität dürfte komplizierter werden.
Wenn ein KI-System dazu beiträgt, dass eine Diagnose früher gestellt oder eine Behandlung wirksamer wird, welchen Anteil hat es dann am Behandlungserfolg?
Wenn KI Befunde bewertet, Informationen priorisiert und Behandlungsmöglichkeiten vorschlägt, wo endet Recherche und wo beginnt Entscheidung?
Und wenn bestimmte Tätigkeiten oder Entscheidungsschritte zuverlässig automatisiert werden können: Was sollte weiterhin zwingend ein Mensch tun – und warum?
Das ist keine Debatte darüber, ob wir Ärztinnen und Ärzte durch Maschinen ersetzen sollen.
Die entscheidende Grenze verläuft zwischen klinisch sinnvoll und technisch möglich.
Und genau diese Grenze müssen Medizin und Gesundheitswesen aktiv definieren.
Bitte keine 80-seitige KI-Richtlinie
Was Gesundheitsberufe jetzt brauchen, ist zunächst erstaunlich pragmatisch:
1. Freigegebene Werkzeuge.
Welche KI-Anwendungen dürfen für welche Aufgaben verwendet werden?
2. Klare Regeln für Patientendaten.
Was darf in welches System eingegeben werden – und was keinesfalls?
3. Eine Abstufung nach Risiko.
Allgemeine medizinische Recherche ohne Patientendaten ist etwas anderes als die Interpretation patientenbezogener Befunde. Und diese wiederum etwas anderes als eine KI-gestützte Diagnose- oder Therapieentscheidung.
4. Datenschutzkonforme Angebote.
Wer sichere Nutzung verlangt, muss praktikable und rechtssichere Werkzeuge verfügbar machen. Sonst darf man sich über Schattennutzung nicht wundern.
5. KI-Kompetenz als Teil medizinischer Kompetenz.
Nicht als Informatikkurs. Sondern praktisch: Was kann das System? Wo liegen seine Grenzen? Welche Daten darf ich verwenden? Wie überprüfe ich seine Antwort?
6. Verantwortung und Dokumentation dort, wo es klinisch relevant wird.
Wer entscheidet? Wer überprüft? Was muss nachvollziehbar bleiben?
Das wäre kein Freibrief für KI.
Es wäre das Gegenteil.
Ein klar definierter Korridor ist sicherer als eine Grauzone.
Wir müssen dafür nicht bei null beginnen. Der AI Act liefert einen regulatorischen Rahmen. Der Europäische Datenschutzausschuss konkretisiert zentrale Datenschutzfragen. WHO/Europa fordert klare Verantwortlichkeiten, Sicherheitsprüfungen, Ausbildung und Governance.
Die Aufgabe für Österreich besteht jetzt darin, daraus Regeln zu machen, die an einem normalen Arbeitstag tatsächlich funktionieren.
Die Zukunftsfrage kommt ein paar Jahre zu spät
Auf einer weiteren Folie beim Gesundheitsempfang fragte Andreas Klein:
„Welche Zukunft planen wir?“
Darunter standen sehr konkrete Fragen: Wann wird KI Teil einer guten, verlässlichen Regelversorgung? Welche Aufgaben übernehmen Menschen, KI oder beide gemeinsam? Was bedeutet das für Berufsbilder, Ausbildung und neue Kompetenzen? Und wer gestaltet die Standards und trägt Verantwortung?
Das sind die richtigen Fragen.
Nur planen wir hier nicht mehr ausschließlich Zukunft.
Wir versuchen zunehmend, die Gegenwart einzuholen.
Im September 2026 zog WHO/Europa erneut Bilanz. Die zentrale Hürde für verantwortungsvolle KI im Gesundheitswesen sei nicht die Technologie selbst, sondern die Stärke jener Institutionen, die sie steuern sollen. Als wesentliche Probleme wurden unter anderem unklare Verantwortlichkeit und Lücken bei der KI-Kompetenz identifiziert.
Darauf mit Warten zu reagieren, ist keine vorsichtige Strategie.
Es verschiebt die Nutzung lediglich in einen Raum, den das Gesundheitssystem schlechter gestalten kann.
Wir brauchen keine Regeln, um KI aus der Medizin herauszuhalten. Wir brauchen Regeln, weil sie bereits darin angekommen ist.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Ärztinnen und Ärzte KI einsetzen dürfen.
Sie lautet:
Schaffen wir rechtssichere, datenschutzkonforme und klinisch sinnvolle Möglichkeiten, bevor aus ungeregelter Nutzung gelebte Routine wird?
Dabei läuft uns die Zeit davon.
Quellen und weiterführende Links
1. American Medical Association – Physician AI Sentiment Report 2026
Primärquelle zur ärztlichen KI-Nutzung. Der Report unterscheidet zwischen „awareness or use“ (81 Prozent) und der tatsächlichen Integration mindestens eines abgefragten KI-Anwendungsfalls (72 Prozent). Die Daten stammen aus den USA und dürfen nicht als Prävalenz für Österreich interpretiert werden.
https://www.ama-assn.org/sites/ama-assn.org/files/2026-03/physician-ai-sentiment-report_0.pdf
2. American Medical Association – AI usage among doctors doubles as confidence grows
AMA-Zusammenfassung der Erhebung vom 12. März 2026.
https://www.ama-assn.org/press-center/ama-press-releases/ama-ai-usage-among-doctors-doubles-confidence-technology-grows
3. WHO/Europe – Artificial intelligence is reshaping health systems: State of readiness across the WHO European Region
Der Bericht basiert auf der Erhebung 2024–2025 in 50 von 53 Mitgliedstaaten und wurde am 19. November 2025 veröffentlicht.
https://www.who.int/europe/publications/i/item/WHO-EURO-2025-12707-52481-81028
4. WHO/Europe – Is your doctor’s AI safe?
Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse: 64 Prozent KI-gestützte Diagnostik, 8 Prozent gesundheitsspezifische KI-Strategie, 8 Prozent Haftungsstandards und 86 Prozent rechtliche Unsicherheit als wesentliches Hindernis.
https://www.who.int/europe/news/item/19-11-2025-is-your-doctor-s-ai-safe
5. WHO/Europe – Govern AI in health before the gaps become irreversible
Statement von WHO-Europadirektor Hans Henri P. Kluge vom 15. Juli 2026. Kluge bezeichnet die Lücke zwischen Einsatz und Governance als die derzeit „defining challenge“ von KI im Gesundheitswesen.
https://www.who.int/europe/news/item/15-07-2026-statement—govern-ai-in-health-before-the-gaps-become-irreversible
6. WHO/Europe – Progress on AI in health should be determined by strength of governance
Aktuelle WHO-Einordnung vom 1. September 2026. Im Zentrum stehen institutionelle Steuerungsfähigkeit, Verantwortlichkeit und KI-Kompetenz.
https://www.who.int/europe/news/item/01-09-2026-progress-on-ai-in-health-should-be-determined-by-strength-of-governance–who-forum-urges
7. Europäische Union – AI Act, Artikel 4: AI literacy
Rechtsgrundlage für Maßnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen KI-Kompetenz jener Personen, die KI-Systeme betreiben bzw. einsetzen.
https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-4
8. European Data Protection Board – Opinion 28/2024 on AI models
Stellungnahme zu Datenschutzfragen bei KI-Modellen, darunter Anonymität, Rechtsgrundlagen und die Folgen unrechtmäßiger Verarbeitung personenbezogener Daten.
https://www.edpb.europa.eu/documents/opinion-of-the-board-art-64/opinion-282024-on-certain-data-protection-aspects-related-to_en
9. AMBOSS – AI Mode Clinical Care / Healthcare Integrations
Informationen zur aktuellen und geplanten Integration von AI Mode Clinical Care in klinische Workflows. AMBOSS beschreibt unter anderem die geplante kontextbezogene Nutzung von Anamnese, Vitalwerten, Laborwerten und Medikamenten aus der Patientenakte.
https://www.amboss.com/us/healthcare-integrations
10. Elsevier – ClinicalKey AI
Informationen zum KI-basierten Clinical Decision Support. ClinicalKey AI wurde 2024 in Zusammenarbeit mit OpenEvidence entwickelt.
https://www.elsevier.com/about/press-releases/elsevier-health-launches-clinicalkey-ai-the-most-advanced-gen-ai-powered
11. De Angelis L. et al. – The Need for Regulatory Certainty on Medical AI: Lessons From the OpenEvidence Geoblocking in the EU and UK Over the EU AI Act
The Lancet Regional Health – Europe, 2026;65:101718. Dokumentiert den Rückzug von OpenEvidence aus EU und Vereinigtem Königreich am 27. April 2026 und diskutiert regulatorische Unsicherheit sowie Überschneidungen zwischen AI Act und Medizinprodukterecht.
https://doi.org/10.1016/j.lanepe.2026.101718
Frei zugängliche Volltextversion:
https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC13226252/
12. Oberösterreichischer Gesundheitsempfang 2026
Bericht über den sechsten Gesundheitsempfang am 30. September 2026 im Linzer Schlossmuseum mit mehr als 200 Gästen. Sonja Wehsely analysierte das Thema KI; Andreas Klein sprach über den Einfluss der Digitalisierung.
https://www.meinbezirk.at/oberoesterreich/c-gesundheit/land-investiert-179-milliarden-euro-in-versorgung_a8929995
13. Klein A., Dennerlein S., Ritschl H. (Hrsg.) – Health Care und Künstliche Intelligenz: Ethische Aspekte verstehen – Entwicklungen gestalten
Der Sammelband erschien am 17. Juni 2024 in Tübingen.
https://doi.org/10.36198/9783838562575
Hinweis zu den Aussagen aus dem Vortrag: Die Formulierungen „Auch der Verzicht braucht Gründe“, „Was verlieren wir durch den Einsatz von KI – und was durch den Verzicht?“, die Fragen zu Heilen, Entscheiden und Ersetzen sowie „Welche Zukunft planen wir?“ stammen aus den beim oberösterreichischen Gesundheitsempfang am 30. September 2026 im Rahmen des Vortrags gezeigten Präsentationsfolien von Andreas Klein.
Prim. Dr. Kostja Steiner, MBA
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