Österreichisches Gesundheitssystem

52 Milliarden Euro für Gesundheit – und trotzdem fehlt Geld am richtigen Ort?

Österreich gibt mehr als 52 Milliarden Euro für Gesundheit aus. Doch unterschiedliche Finanzierungslogiken können sinnvolle Patientenwege erschweren. Warum wir weniger in Sektoren und stärker in regionaler Versorgung denken sollten.

Österreich gibt viel Geld für Gesundheit aus. 2024 lagen die Gesundheitsausgaben ohne Langzeitpflege bei 52,1 Milliarden Euro – um 60 Prozent höher als 2015. Das nominelle Bruttoinlandsprodukt ist im gleichen Zeitraum um 44,4 Prozent gewachsen.

Die aktuelle Analyse des Budgetdienstes des Parlaments zeigt aber ein grundlegenderes Problem: Österreich finanziert Gesundheitsversorgung über ein komplexes Geflecht aus Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung. Daraus können widersprüchliche Anreize entstehen – insbesondere dann, wenn Leistungen zwischen Spital und niedergelassenem Bereich verschoben werden.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur:

Wie viel geben wir für Gesundheit aus?

Sondern:

Geben wir das Geld dort aus, wo es für den gesamten Versorgungspfad den größten Nutzen bringt?

Wenn gute Versorgung an Sektorengrenzen endet

Österreich will Versorgung stärker nach dem Prinzip „digital vor ambulant vor stationär“ organisieren. Das ist grundsätzlich sinnvoll.

Nicht jeder Patient braucht ein Krankenhaus. Vieles kann in der Primärversorgung, beim niedergelassenen Facharzt, in ambulanten Strukturen oder mit Unterstützung digitaler Angebote behandelt werden. Diese Ausrichtung ist auch in der österreichischen Zielsteuerung verankert.

Aus Sicht eines Krankenhauses zeigt sich aber schnell das Problem.

Wenn eine zusätzliche ambulante Leistung einen späteren Krankenhausaufenthalt verhindert, können die Kosten bei einem Finanzierungspartner entstehen, während der Nutzen bei einem anderen sichtbar wird.

Was für den Patienten und das Gesamtsystem sinnvoll ist, muss deshalb für die einzelne Institution noch lange nicht wirtschaftlich attraktiv sein.

Genau hier liegt eine Schwäche unseres Systems: Wir versuchen Patienten sektorenübergreifend zu versorgen, finanzieren aber weiterhin stark entlang institutioneller Grenzen.

Das Krankenhaus als regionale Drehscheibe

Dabei sollten wir auch die Rolle des Krankenhauses neu denken.

Ein modernes Krankenhaus sollte nicht versuchen, möglichst viele Leistungen selbst zu erbringen. Seine Aufgabe sollte vielmehr sein, jene Patienten zu behandeln, die tatsächlich seine Infrastruktur und Expertise benötigen.

Gleichzeitig könnte das Krankenhaus eine wesentlich stärkere Rolle als Drehscheibe eines regionalen Versorgungsnetzwerks übernehmen.

Rund um ein Krankenhaus existieren Hausärzte, Fachärzte, Primärversorgungseinheiten, Pflegeeinrichtungen, mobile Dienste, Rehabilitation, Rettungsorganisationen, Apotheken und zunehmend digitale Angebote.

Für Patienten sind das keine getrennten Systeme.

Sie erwarten schlicht Versorgung.

Das Krankenhaus verfügt dabei über etwas, das für die Vernetzung besonders wertvoll ist: spezialisierte medizinische Kompetenz, diagnostische Infrastruktur, Versorgung rund um die Uhr und Erfahrung mit komplexen Patienten und vor allem auch über den größten medizinischen Verwaltungsapparat einer Region.

Diese Ressourcen könnten stärker genutzt werden, um regionale Versorgung zu verbinden statt zu ersetzen.

Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass das Krankenhaus zum organisatorischen Eigentümer der gesamten regionalen Versorgung werden soll. Primärversorgung muss Primärversorgung bleiben, niedergelassene Medizin ihre Eigenständigkeit behalten.

Aber jemand muss dafür sorgen, dass aus vielen guten Einzelangeboten auch ein funktionierender Patientenweg entsteht.

Patientenwege statt Institutionen denken

Gerade bei chronisch kranken und älteren Menschen wird sichtbar, warum das notwendig ist.

Ein Patient mit Herzinsuffizienz braucht möglicherweise Hausarzt, Kardiologie, Medikamente, Laborkontrollen, Pflege, Rehabilitation, Telemonitoring und gelegentlich stationäre Versorgung.

Organisatorisch sind das unterschiedliche Welten.

Medizinisch ist es ein Behandlungsprozess.

Die entscheidende Frage sollte deshalb nicht lauten, welcher Sektor eine Leistung „bekommt“.

Sondern:

Wo kann diese Leistung für den Patienten medizinisch sinnvoll, sicher und ressourcenschonend erbracht werden?

Das würde auch den Grundsatz „ambulant vor stationär“ verändern. Er wäre dann weniger ein Programm zur Verlagerung von Leistungen aus Krankenhäusern und stärker ein Prinzip zur Organisation regionaler Versorgung.

Dafür müssen auch die finanziellen Anreize stimmen

Mit den Gesundheitsreformfonds werden von 2026 bis 2030 jährlich rund 500 Millionen Euro für zusätzliche Reformmaßnahmen bereitgestellt. Damit sollen unter anderem der niedergelassene Bereich, telemedizinische Leistungen und bessere Patientenwege gestärkt werden.

Das schafft Möglichkeiten.

Langfristig reicht Sonderfinanzierung aber nicht.

Wenn Krankenhäuser, Sozialversicherung und niedergelassener Bereich gemeinsam Versorgung verändern sollen, müssen sie auch ein gemeinsames Interesse am Ergebnis haben.

Dafür sehe ich drei Ansatzpunkte.

Erstens: regionale Versorgungsziele statt isolierter Sektorenziele.

Krankenhäuser, niedergelassener Bereich, Primärversorgung, Pflege und Rettungsdienst sollten anhand gemeinsamer regionaler Ziele planen: Welche Patienten benötigen tatsächlich das Krankenhaus? Wo fehlen ambulante Alternativen? Welche vermeidbaren Spitalskontakte gibt es?

Zweitens: Finanzierung stärker am gesamten Patientenweg ausrichten.

Wer in Prävention, ambulante Betreuung oder Telemonitoring investiert und damit Krankenhausaufenthalte verhindert, sollte nicht dadurch benachteiligt werden, dass der finanzielle Nutzen bei einem anderen Systempartner entsteht.

Drittens: gemeinsame Daten nutzen.

Wir brauchen Informationen darüber, was vor und nach einem Krankenhausaufenthalt passiert. Erst dann lässt sich beurteilen, ob neue Versorgungsmodelle tatsächlich bessere Ergebnisse erzielen oder Leistungen lediglich zwischen Institutionen verschieben.

Was das für Oberösterreich bedeuten könnte

Gerade für Oberösterreich halte ich diese Perspektive für interessant.

Ein Flächenbundesland braucht starke Krankenhäuser. Aber nicht jede medizinische Leistung muss im Krankenhaus stattfinden.

Die entscheidende Zukunftsfrage lautet deshalb nicht Spital oder ambulant.

Sie lautet:

Wie organisieren wir beides gemeinsam?

Krankenhäuser könnten dabei regionale Anker sein: für spezialisierte Medizin und Notfallversorgung, aber ebenso für abgestimmte Patientenwege, gemeinsame Qualitätsstandards, digitale Vernetzung und Kooperation mit den Gesundheitsdienstleistern ihrer Region.

Das würde auch Krankenhausplanung verändern.

Nicht nur Betten, Gebäude und Fachabteilungen wären zu planen, sondern regionale Versorgungskapazitäten und Patientenwege.

Gute Versorgung muss sich auch finanziell lohnen

Die 52 Milliarden Euro Gesundheitsausgaben sind deshalb nicht die eigentliche Geschichte.

Die wichtigere Frage ist, ob unsere Finanzierungs- und Organisationsstrukturen jene Zusammenarbeit fördern, die wir medizinisch längst brauchen.

Österreich benötigt leistungsfähige Krankenhäuser. Aber ihre zukünftige Stärke sollte nicht daran gemessen werden, wie viel Versorgung innerhalb ihrer Mauern stattfindet.

Ein starkes Krankenhaus ist eines, das die richtige Versorgung selbst erbringt – und gleichzeitig dazu beiträgt, dass Patienten außerhalb des Krankenhauses gut versorgt werden.

Wenn wir „digital vor ambulant vor stationär“ ernst nehmen, sollten wir deshalb nicht nur Leistungen verschieben.

Wir sollten regionale Versorgung neu organisieren.

Das Krankenhaus könnte dabei weniger Endpunkt eines Patientenweges sein – und stärker die medizinische Drehscheibe, die ein regionales Gesundheitsnetz zusammenhält.

Quellen

1. Österreichisches Parlament – Budgetdienst: Finanzierung des österreichischen Gesundheitssystems, 8. September 2026

Zentrale Datengrundlage dieses Artikels. Der Budgetdienst analysiert die Entwicklung der österreichischen Gesundheitsausgaben seit 2015 und die finanziellen Verflechtungen zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung.

Die Gesundheitsausgaben ohne Langzeitpflege stiegen von 32,6 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf 52,1 Milliarden Euro 2024 (+60,0 Prozent). Das nominelle BIP wuchs im gleichen Zeitraum um 44,4 Prozent. Der Budgetdienst beschreibt zudem widersprüchliche finanzielle Anreize insbesondere bei Leistungsverschiebungen zwischen stationärem und niedergelassenem Bereich.

Originalquelle:
https://www.parlament.gv.at/fachinfos/budgetdienst/Finanzierung-des-oesterreichischen-Gesundheitssystems

2. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Rechtsgrundlagen der Zielsteuerung-Gesundheit ab 2024

Offizielle Darstellung der österreichischen Zielsteuerung. Verankert ist der Grundsatz „digital vor ambulant vor stationär“. Vorgesehen sind unter anderem verbindlichere Patientenwege und die medizinisch sowie gesamtwirtschaftlich begründete Verlagerung von Leistungen aus dem vollstationären in den tagesklinischen oder ambulanten Bereich.

Originalquelle:
https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Gesundheit/Gesundheitssystem/Gesundheitsreform-%28Zielsteuerung-Gesundheit%29/Rechtsgrundlagen-der-Zielsteuerung-Gesundheit-ab-2024.html

3. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Zielsteuerungsvertrag auf Bundesebene 2024 bis 2028

Der Zielsteuerungsvertrag definiert als strategisches Ziel die Stärkung der ambulanten Versorgung bei gleichzeitiger Entlastung des akutstationären Bereichs. Ein operatives Ziel ist die Optimierung von Patientenströmen und Patientenwegen nach dem Prinzip „digital vor ambulant vor stationär“.

Originalquelle:
https://www.sozialministerium.gv.at/dam/jcr%3A90ea0063-4f8b-4af9-86e0-c2da538e1290/ZV_2024_bis_2028.pdf

4. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Gesundheitsreformfonds 2026–2030

Bei ÖGK, SVS und BVAEB werden für die Jahre 2026 bis 2030 Gesundheitsreformfonds eingerichtet. Sie werden jährlich mit insgesamt rund 500 Millionen Euro dotiert. Zu den Zielen gehören die Stärkung der niedergelassenen Versorgung einschließlich telemedizinischer Leistungen sowie die Optimierung von Patientenströmen und Patientenwegen nach dem Prinzip „digital vor ambulant vor stationär“.

Originalquelle:
https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Soziales/Sozialversicherung/Krankenversicherung/Einrichtung-von-Gesundheitsreformfonds.html

5. Österreichisches Parlament – Bundesgesetz über die Einrichtung von Gesundheitsreformfonds

Gesetzliche Grundlage und konkrete Dotierung der Gesundheitsreformfonds. Vorgesehen sind 497,5 Millionen Euro für 2026, 517,2 Millionen Euro für 2027, 537,9 Millionen Euro für 2028 und 557,3 Millionen Euro für 2029.

Originalquelle:
https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/BNR/118/fnameorig_1729623.html

6. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – eHealth und „digital vor ambulant vor stationär“

Offizielle Informationen zur Digitalisierung des österreichischen Gesundheitswesens. Das Prinzip „digital vor ambulant vor stationär“ bildet eine Grundlage für den Ausbau von eHealth, Telemedizin, 1450 und ELGA.

Originalquelle:
https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Gesundheit/eHealth/

Prim. Dr. Kostja Steiner, MBA

Ärztlicher Direktor · Primararzt · Notarzt · Speaker · Autor

Ich schreibe über medizinische Führung, klinisch sinnvolle Innovation und die Zukunft einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.

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